Die Psychotherapie ist eine eigenständige wissenschaftliche Disziplin, deren Ausübung einen selbstständigen und freien Beruf darstellt.

 

Ein Psychotherapeut bzw. eine Psychotherapeutin erhält eine umfassende Ausbildung, die vom Gesetzgeber streng geregelt ist und einer umfassenden Qualitätskontrolle unterliegt.

 

Im österreichischen Psychotherapiegesetz lautet die Definition von Psychotherapie wie folgt:

 

§ 1. (1) Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten

Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.

 

 

Was bedeutet "Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision"?

 

Psychotherapeutinnen in Ausbildung unter Supervision befinden sich in der letzten Phase ihrer Ausbildung.

Sie haben die Berechtigung und Verpflichtung von ihrer Ausbildungsstätte laut §6 Abs. 2 Z 4 im Psychotherapiegesetz als Psychotherapeutinnen eigenständig unter Supervision zu arbeiten. 

 

Rechtsinformationen finden sie beim Bundesverband für Psychotherapie.